Auch wenn für diese Woche keine grossen Aktivitäten auf der Baustelle geplant sind (bis auf die Feinabsteckung) haben wir uns den heutigen 1. August als Datum für das Anbringung des „grünen Punktes“ zusammen mit unseren Nachbarn entschieden.

Anders als beim normalen Bauantrag, bei dem es mit der Baugenehmigung den roten Punkt gibt, erhält man bei unserem gewählten Freistellungsverfahren den grünen Punkt als Genehmigungs-Nachweis. Dieser ist sichtbar an der Baustelle anzubringen. Wir haben die Punkte rechts und links auf dem Zenz-Schild angebracht.